srb

log

Zusammenfassung: Hilfen für Unternehmen

Zusammenfassung der Zuschüsse und Kredite (SH)

Zuschüsse

aus Bundesmitteln:

Corona-Soforthilfe-Programm:

Unternehmen bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro

Unternehmen bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro

Zu beantragen über die Investitionsbank SH: LINK

aus Landesmitteln:

Landesprogramm Corona-Soforthilfe:

Unternehmen zwischen 10 und 50 Beschäftigte

Bis zu 30.000 als Zuschuss für mittelbar und unmittelbar betroffene Unternehmen zur Deckung der Kosten für 3 Monate, also 3 x 10.000 Euro.

Zu beantragen über die Investitionsbank SH: LINK

Darlehen

Alle Darlehen sind über die Hausbank zu beantragen.

  1. Darlehen, bei denen die Bank mit 10% oder 20%, je nach Kredithöhe, selbst haften muss. Die Beantragung kann entsprechend problematisch werden. Für diese Darlehen müssen Sie Unterlagen beibringen. Was Sie für die Beantragung der Darlehen benötigen, finden Sie HIER.
  2. Schnellkreditprogramm des Bundes. 100% Haftungsübernahme durch den Bund. Beurteilung der Kreditwürdigkeit nicht auf Basis von Prognosewerten sondern auf Basis von Vergangenheitswerten. Weitere Informationen HIER
  3. IB SH Mittelstandssicherungsfonds für Hotel-, Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe, weitere Infos bei der IB-SH HIER

Wir können Sie bei der Erlangung der Darlehen unterstützen! Die Unterstützung ist für Sie kostenfrei, wenn Sie die Beratungsförderung der BAFA in Anspruch nehmen, siehe unten…

Beratungsförderung

Beratungsförderung durch die BAFA

  • 90% des Beratungshonorares max. 3.000 Euro für Unternehmen in der Krise vor 1.3.
  • 100% des Beratungshonorares max. 4.000 Euro für Unternehmen, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten sind.

Wir sind für Unternehmensberatungen bei der BAFA akkreditiert. Wenn Sie durch uns beraten werden möchten, dann rufen Sie uns gerne an 0431-38219222 oder schreiben Sie uns eine Mail an team@srbkiel.de

Weitere Informationen und Antragsformular HIER

Go-Digital

Förderung für z.B. Hilfestellung bei der Einrichtung von Homeoffices. Sie benötigen dafür ein für Go-Digital zugelassenes Beratungsunternehmen. Wir arbeiten in diesen Fällen mit unserem Partner RQP zusammen. Wenn Sie durch uns beraten werden möchten, dann rufen Sie uns gerne an 0431-38219222 oder schreiben Sie uns eine Mail an team@srbkiel.de

Hinweis:

Finanzämter und Krankenkassen unterstützen Unternehmen durch Stundung oder Herabsetzung von Abgaben sowie durch Fristverlängerungen für die Abgabe von Erklärungen.

Der Vollständigkeit halber sei die Möglichkeit für die Beantragung von Kurzarbeit noch erwähnt.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund

Olaf Rosenbaum

Für schnelle Updates: Unsere Telegram-Gruppe

Weitere Beiträge

Kommunikation leicht gemacht: Warum wir bei der SRB dafür klare Regeln haben

E-Mails verschwinden im Nirwana und wichtige Dateien schlummern verstreut auf unterschiedlichen Laufwerken, wir haben bei der SRB eine klare Strategie entwickelt.

Countdown zur e-Rechnung

Ab Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht, die sich stufenweise auf alle Unternehmen ausweitet. Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer kommt!

Ab dem 01. November 2024 wird in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Sie soll die Verwaltung vereinfachen und für weniger Bürokratie sorgen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Loslegen!

Freie Mitarbeit? Gerne!

Loslegen!

SMARTASS FÜR JAHRESABSCHLÜSSE UND BETRIEBLICHE STEUERERKLÄRUNGEN (M/W/D)

Loslegen!

Powertype für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)

Loslegen!

Ich möchte über neue Job-Angebote informiert werden.

Vielen Dank!

Wir werden Deine Unterlagen sichten und uns schnellstmöglich melden.

Deine Job-Alert Anmeldung war erfolgreich.

Wir werden Dich zukünftig über neue Job-Angebote informieren.