Ab sofort kann die verlängerte Überbrückungshilfe 3 Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember beantragt werden.
Die Überbrückungshilfe erhalten Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30%. Der Antrag ist bis zum 31.12.2021 über Steuerberater und Rechtsanwälte möglich.
Weitere Infos gibt es beim BMWi oder bei uns.
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