Immobilienbesitzer aufgepasst!
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist ein Register für GbRs mit Immobilienbesitz geschaffen worden. Das müssen Sie jetzt beachten:
Kompromiss zum Wachstumschancengesetz
Nach einigem Hin und Her konnten sich Bundestag und Bundesrat am 22.03.2024 auf eine Lösung beim Wachstumschancengesetz einigen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.
Warum Sie Rechnungen nicht mit Word oder Excel schreiben sollten!
Rechnungen mit Excel, Word oder ähnlichen Programmen zu schreiben scheint auf den ersten Blick sehr einfach und bequem zu sein. Außerdem kann man auf den ersten Blick einiges an Kosten sparen, da diese Programme meist sowieso vorhanden sind und man sich kein extra Programm für die Rechnungsstellung anschaffen muss.
Warum Sie Word und Excel trotzdem nicht nutzen sollten, möchten wir Ihnen in diesem Artikel kurz erläutern.
Vorteile für Unternehmer durch eine permanente Inventur
Sie führen ein kleines Unternehmen und sind auf der Suche nach einer vorteilhaften Alternative zur Inventur? Dann ist die permanente Inventur genau das Richtige für Sie!
IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie
Zur Unterstützung von Unternehmen in Schleswig-Holstein, die besonders von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind, hat das Land den „IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie“ eingerichtet.
Grundsteuerreform – Was Sie jetzt tun müssen!
Ab 2025 soll die Grundsteuer nach einem neuen Modell berechnet werden. Dazu müssen alle Immobilien- und Grundstücksbesitzer bis zum 31. Oktober 2022 (Update: 31.01.2023) eine Grundsteuererklärung einreichen. Für viele Eigentümer eine Mammutaufgabe!
Meldung zum Transparenzregister – was Unternehmer jetzt beachten müssen!
Im Jahr 2017 wurde durch das Geldwäschegesetz das Transparenzregister eingerichtet. Über dieses Register sollen die wirtschaftlich Berechtigten Personen bestimmter Gesellschaftsformen nachvollziehbar sein und müssen in dem Register veröffentlicht werden. In diesem Artikel erfahren Sie, ob Sie etwas tun müssen!
Unternehmerhilfen bis Jahresende 21 verlängert
Die Überbrückungshilfe 3 Plus wird über den September hinaus bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Die Förderbedingungen werden weitgehend beibehalten.