Ab 2025 soll die Grundsteuer nach einem neuen Modell berechnet werden. Dazu müssen alle Immobilien- und Grundstücksbesitzer bis zum 31. Oktober 2022 (Update: 31.01.2023) eine Grundsteuererklärung einreichen. Für viele Eigentümer eine Mammutaufgabe!
Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 das bisherige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer für ungültig erklärt hatte, haben sich Bund und Länder auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Zu diesem Zweck müssen deutschlandweit etwa 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.
Für alle Eigentümer von Grundstücks- und Gebäudeflächen bedeutet das die Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung. Ab dem 01. Juli 2022 können entsprechende Steuererklärungen eingereicht werden. Allerdings bleibt dann auch nicht viel Zeit: Bis zum 31. Januar 2023 muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingegangen sein, sonst drohen Verspätungszuschläge.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Bundesländer selbst bestimmen können, nach welchem Modell sie die Grundsteuer zukünftig berechnen wollen. Schleswig-Holstein hat sich für das einheitliche Bundesmodell entschieden. Wer allerdings Eigentum in anderen Bundesländern hat, könnte gezwungen sein, die Grundsteuererklärung mit unterschiedlichen Berechnungsmodellen einzureichen.
Wir haben vorgesorgt! Unser Grundsteuer-Team hat sich gut vorbereitet und wir werden die zu erwartende Flut an Grundsteuererklärungen bewältigen können!
Wenn auch Sie als Eigentümer von der Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung betroffen sind, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0431 382 192 22, per Mail über team@srbkiel.de oder natürlich wie gewohnt über Ihren Hauptansprechpartner.
Herzliche Grüße
Ihr SRB-Grundsteuer-Team
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