srb

log

Unternehmenshilfen – Update 18.03 / 1

Liebe Geschäftsfreunde und Mandanten,

gerade wird im Wirtschaftsministerium SH geklärt, wie die Hilfen für Unternehmer konkret zu beantragen sind. Klar ist, dass die Investitionsbank SH hier die Führung übernehmen wird. Ich beobachte die Social Media Kanäle der I-Bank SH – sobald bekanntgegeben wird wie die Vorgehensweise ist, melde ich mich bei Ihnen.

Nach einem Erlass des Finanzministeriums von gestern können „unmittelbar und erheblich betroffene Steuerpflchtige“ bis zum 31.12.2020 die Stundung bereits fälliger oder fällig werdender Steuern beantragen. Dies betrifft NICHT die Umsatzsteuer!

Auf den Punkt gebracht: Wenn bei Ihnen Einkommensteuer oder Gewerbesteuer zu zahlen ist oder entsprechende Steuerbescheide in der nächsten Zeit kommen, so können Sie – oder wir für Sie – die Stundung beantragen. Wir müssen darstellen, warum Sie unmittelbar und erheblich betroffen sind. Das wird einerseits leider nicht schwer fallen, andererseits sind die Finanzämter gehalten „keine strengen Anforderungen zu stellen“.

Zusätzlich können Anträge auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für 2020gestellt werden. Wir sind bereits seit gestern dabei, diese Anträge für Sie zu stellen.

Umsatzsteuer: Folgendes Problem: Sie erbringen eine Leistung, schreiben eine Rechnung aber die Kunden zahlen nicht. Die Umsatzsteuer wird – wenn Sie die Steuer nach sog. „vereinbarten Entgelten“ entrichten müssen –  zur Zahlung fällig.

Dieses Problem ist im Wirtschaftsministerium bekannt, hier bedarf es noch einer Abstimmung mit dem Finanzministerium.

Das BAFA hat die Beratungsföderung für Unternehmen geändert.

Bis zu 90% der Beratungskosten können vom Staat übernommen werden. Unser Kooperationspartner RQP – Herr Theden, Kontaktdaten HIER – übernimmt hier für uns die Koordination der Beratungsaufträge und die Beantragung der Fördermittel. Wenn eine „Krisenberatung“ – auch durch mich – gewünscht ist, wenden Sie sich bitte an Herrn Theden. Da ich bei RQP gelistet und zertifiziert bin, können Sie mich als Berater anfordern.

Bitte beachten Sie auch unseren Twitterkanal.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!

Olaf Rosenbaum

Weitere Beiträge

E-Mails verschwinden im Nirwana und wichtige Dateien schlummern verstreut auf unterschiedlichen Laufwerken, wir haben bei der SRB eine klare Strategie entwickelt.
Ab Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht, die sich stufenweise auf alle Unternehmen ausweitet. Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?
Ab dem 01. November 2024 wird in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Sie soll die Verwaltung vereinfachen und für weniger Bürokratie sorgen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Loslegen!

Freie Mitarbeit? Gerne!

Loslegen!

SMARTASS FÜR JAHRESABSCHLÜSSE UND BETRIEBLICHE STEUERERKLÄRUNGEN (M/W/D)

Loslegen!

Powertype für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)

Loslegen!

Ich möchte über neue Job-Angebote informiert werden.

Vielen Dank!

Wir werden Deine Unterlagen sichten und uns schnellstmöglich melden.

Deine Job-Alert Anmeldung war erfolgreich.

Wir werden Dich zukünftig über neue Job-Angebote informieren.