Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die hohen Steuerzinsen von 6% verfassungswidrig sind.
Die Zinsen gibt es bei der Einkommen-, Körperschaft-, Vermögen-, Umsatz- und Gewerbesteuer.
Rückwirkend korrigiert werden müssen noch nicht bestandskräftigen Steuerbescheide für Verzinsungszeiträume ab dem Jahr 2019.
Bei Steuerbescheiden, bei denen Zinsen enthalten sind, werden wir ab sofort Einspruch eingelegen.
Bis Ende Juli 2022 soll die Höhe des Zinssatzes neugeregelt werden.
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