Die Kanzlerin hat soeben neue Maßnahmen für Unternehmen vorgestellt..
Ich gehe hier nur auf die Dinge ein, die Sie als Unternehmer betreffen.
Weitere Geschäftszweige müssen schliessen, insbesondere die Dienstleistungen, bei denen es einen direkten Kontakt zwischen Dienstleister und Kunden gibt. Dies ist der „Geist“ der Vorschrift. „Gehöre ich auch dazu….“ – diese Frage können Sie sich selbst beantworten: Berühren Sie Ihren Kunden bei Ihrer Dienstleistung? Kommen Sie Ihrem Kunden sehr nahe? Wenn ja: Kontaktverbot. Sie müssen leider schliessen. Zunächst bis zum 19. April 2020. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiterhin erlaubt.
Morgen früh um 11 soll es von der Bundeskanzlerin weitere Informationen zu wirtschaftlichen Maßnahmen geben.
Herzliche Grüße – und bleiben Sie gesund.
Olaf Rosenbaum