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Meldung zum Transparenzregister – was Unternehmer jetzt beachten müssen!

Im Jahr 2017 wurde durch das Geldwäschegesetz das Transparenzregister eingerichtet. Über dieses Register sollen die wirtschaftlich Berechtigten Personen bestimmter Gesellschaftsformen nachvollziehbar sein und müssen in dem Register veröffentlicht werden. In diesem Artikel erfahren Sie, ob Sie etwas tun müssen!

Zu den betroffenen Gesellschaftsformen zählen insbesondere alle juristischen Personen, wie z.B. GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder Vereine, und bestimme eingetragene Personengesellschaften, wie z.B. KG oder OHG.

Einzelunternehmer, eingetragene Kaufleute und GbRs sind von der Mitteilungspflicht bisher ausgenommen.

Wirtschaftlich Berechtigte sind die hinter jedem Unternehmen stehenden natürlichen Personen, die maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben. Das sind in der Regel Gesellschafter, die allein oder mit anderen zusammen mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren.

Seit dem 01.08.2021 müssen alle betroffenen Unternehmen ihre wirtschaftlich Berechtigten Personen ermitteln und aktiv dem Transparenzregister melden.

Folgende Angaben sind mitteilungspflichtig:

  • Vor- und Nachname
  • Geburtsdatum
  • Wohnort
  • Wohnsitzland
  • alle Staatsangehörigkeiten
  • Typ des wirtschaftlich Berechtigten
  • Art und der Umfang des wirtschaftlichen Interesses

Für die Veröffentlichung gelten folgende Fristen:

  • Bis zum 31.03.2022 für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaft auf Aktien
  • Bis zum 30.06.2022 für GmbH, Partnerschaftsgesellschaften, Genossenschaften, Europäische Gesellschaften
  • Bis zum 31.12.2022 für alle anderen Gesellschaften, wir empfehlen aber die sofortige Meldung

Verstöße gegen die Meldepflicht werden mit Bußgeldern sanktioniert.

Die Mitteilung der wirtschaftlich Berechtigten erfolgt ausschließlich elektronisch über die Website www.transparenzregister.de. Für die Führung des Transparenzregisters wird eine jährliche Grundgebühr nach der Transparenzregistergebührenverordnung erhoben. Die Gebühr beträgt zwischen 2,50 Euro und 20,80 Euro pro Jahr.

Wenn Sie Unterstützung bei der Meldung zum Transparenzregister benötigen, oder wenn wir die Meldung für Sie übernehmen sollen, dann melden Sie sich gerne bei uns.

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