srb

log

Immobilienbesitzer aufgepasst!

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) ist ein Register für GbRs mit Immobilienbesitz geschaffen worden. Das müssen Sie jetzt beachten:

Mit dem Gesetz wird die Rechtsform der eingetragenen GbR (eGbR) eingeführt. Die eGbR kann zukünftig selbständig am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und z.B. Grundstücke erwerben oder Anteile an GmbHs halten. Es wird insoweit vom bisherigen Gesamthandsprinzip abgewichen, die eGbR ist selbst der Rechtsträger.

Voraussetzung ist, dass die eGbR ins Gesellschaftsregister eingetragen wird. Die Eintragung erfolgt in öffentlicher beglaubigter Form, wird also durch einen Notar vorgenommen.

Die Eintragung enthält Angaben zu Name, Sitz und Anschrift der Gesellschaft, sowie Angaben zu den Gesellschaftern und der Vertretungsbefugnis.

Eine GbR kann zukünftig nur dann n das Grundbuch oder in die Gesellschafterliste einer GmbH eingetragen werden, wenn sie selbst im Gesellschaftsregister eingetragen ist!

Der Vorteil liegt darin, dass Änderungen innerhalb der eGbR nur noch dem Gesellschaftsregister gemeldet werden müssen. Im Grundbuch oder der Gesellschafterliste einer GmbH steht nur noch die eGbR als eigene Rechtspersönlichkeit.

Da die eGbR in die geldwäscherechtlichen Mitteilungspflichten eingebunden wird, muss ebenfalls eine Eintragung in das Transparenzregister erfolgen (wie z.B. bei einer GmbH).

Die neuen Regelungen gelten auch für Bestands-GbRs. Es besteht zwar keine Verpflichtung bestehende GbRs in das Gesellschaftsregister einzutragen. Spätestens bei der Veräußerung eines Grundstücks oder bei einem Gesellschafterwechsel wird dies aber nötig. Eine rechtzeitige Eintragung der GbR kann hier Zeit sparen!

Wenn Sie noch Fragen zu dem Thema haben, melden Sie sich gerne bei uns!

Weitere Beiträge

Leitbild, Vision, Mission – um diese Begriffe gibt es immer wieder Verwirrung, weil sie kunterbunt durcheinander genutzt werden. Wir machen Schluss damit… 🙂
E-Mails verschwinden im Nirwana und wichtige Dateien schlummern verstreut auf unterschiedlichen Laufwerken, wir haben bei der SRB eine klare Strategie entwickelt.
Ab Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnungspflicht, die sich stufenweise auf alle Unternehmen ausweitet. Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Loslegen!

Freie Mitarbeit? Gerne!

Loslegen!

SMARTASS FÜR JAHRESABSCHLÜSSE UND BETRIEBLICHE STEUERERKLÄRUNGEN (M/W/D)

Loslegen!

Powertype für die Finanzbuchhaltung (m/w/d)

Loslegen!

Ich möchte über neue Job-Angebote informiert werden.

Vielen Dank!

Wir werden Deine Unterlagen sichten und uns schnellstmöglich melden.

Deine Job-Alert Anmeldung war erfolgreich.

Wir werden Dich zukünftig über neue Job-Angebote informieren.