Uns erreichen vermehrt vermeintliche „Bescheide“ des Bundeszentralamtes für Steuern, in denen eine Gebühr wegen der unterlassenen Veröffentlichung von Geschäftszahlen erhoben wird.
Diese Bescheide sind gut gemacht, sie wirken sehr echt, sind aber oft ein Fake!
Sie erkennen den Fake u.a. daran, dass Sie auf eine ausländische, in den uns vorliegenden Fällen spanische, IBAN überweisen sollen. Zudem sind bei Bescheiden des BZSt meistens Ansprechpartner und Telefonnummer der Ansprechpartner genannt. Beides fehlt auf den Fake-Bescheiden.
Weitere Informationen finden Sie hier: LINK
Ein weiteres Indiz für unsere Mandanten: Wir achten darauf, dass wir Ihre Daten fristgerecht veröffentlichen. Wenn dies nicht der Fall ist, dann wissen Sie davon. Wenn Sie unsicher sind, senden Sie uns bitte den Bescheid zu, wir prüfen dann die Echtheit.