Nach einigem Hin und Her konnten sich Bundestag und Bundesrat am 22.03.2024 auf eine Lösung beim Wachstumschancengesetz einigen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.
- ab 2024 Erhöhung der Geschenkefreigrenze von 35 € auf 50 € netto
- ab 2024 Erhöhung der Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer von 8 € auf 9 € pro Tag
- erweiterter Verlustvortrag von 70 % für die Jahre 2024 – 2027, bei Verlustvorträgen über 1 Mio. € bzw. 2 Mio. € bei Ehegatten (gilt auch für die Körperschaftssteuer)
- verringerter Anstieg des Besteuerungsanteils für Renten auf 0,5 % jährlich
- degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungsdatum ab 01.10.2023 – 31.12.2024
- degressive AfA für Wohngebäudeneubau bei Herstellungsbeginn nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029
- Erhöhung der Sonderabschreibung nach § 7g EstG von 20 % auf 40 %
- Erhöhung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000 €
- ab 2025 Wegfall der Fünftelungsregelung bei Abfindungen im Lohnsteuerabzugsverfahren
- Erhöhung der Listenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von bisher 60.000 € auf 70.000 €
- Wegfall der 100 € Grenze bei Gruppenunfallversicherungen ab 2024
- Einführung der E-Rechnung bei inländischen Umsätzen zwischen Unternehmen ab 2025
Bei Fragen zu den Änderungen, melden Sie sich gerne bei uns!