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Kompromiss zum Wachstumschancengesetz

Nach einigem Hin und Her konnten sich Bundestag und Bundesrat am 22.03.2024 auf eine Lösung beim Wachstumschancengesetz einigen. Die wichtigsten Punkte haben wir für Sie zusammengefasst.

  • ab 2024 Erhöhung der Geschenkefreigrenze von 35 € auf 50 € netto
  • ab 2024 Erhöhung der Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer von 8 € auf 9 € pro Tag
  • erweiterter Verlustvortrag von 70 % für die Jahre 2024 – 2027, bei Verlustvorträgen über 1 Mio. € bzw. 2 Mio. € bei Ehegatten (gilt auch für die Körperschaftssteuer)
  • verringerter Anstieg des Besteuerungsanteils für Renten auf 0,5 % jährlich
  • degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungsdatum ab 01.10.2023 – 31.12.2024
  • degressive AfA für Wohngebäudeneubau bei Herstellungsbeginn nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029
  • Erhöhung der Sonderabschreibung nach § 7g EstG von 20 % auf 40 %
  • Erhöhung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000 €
  • ab 2025 Wegfall der Fünftelungsregelung bei Abfindungen im Lohnsteuerabzugsverfahren
  • Erhöhung der Listenpreisgrenze für Elektrofahrzeuge von bisher 60.000 € auf 70.000 €
  • Wegfall der 100 € Grenze bei Gruppenunfallversicherungen ab 2024
  • Einführung der E-Rechnung bei inländischen Umsätzen zwischen Unternehmen ab 2025
  •  

Bei Fragen zu den Änderungen, melden Sie sich gerne bei uns!

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