Liebe Geschäftsfreunde und Mandanten,
die Insolvenzantragspflichten (Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung) sollen in der nächsten Sitzung des Bundestages ausgesetzt werden. Dies gab es in der Vergangenheit schon anlässlich der Hochwasserkatastrophen 2002, 2003 und 2016.
Sie müssen also bei Wegfall von Einnahmen NICHT Insolvenz beantragen.
Die staatlichen Hilfen stellen sich momentan als real nicht beantragbar dar. Tatsächlich müssten Sie alle Unterlagen beibringen, die auch für die Erlangung eines „normalen“ Kredites nötig wären und diese bei der Hausbank einreichen… es ist unrealistisch zu glauben, dass das funktioniert. Abgesehen davon sind Darlehen weniger hilfreich – Zuschüsse sind das Gebot der Stunde!
Ich konnte gestern meine Bedenken zu dieser Vorgehensweise zusammen mit Verbesserungsvorschlägen mit der Bundestagsabgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus diskutieren – Sie wird sich dafür einsetzen, dass die Gesetze entsprechend verabschiedet werden.
Unsere Ansprechpartner für Sie:
Jens Petersen für Subventionen
Sven Massing für arbeitsrechtliche Unterstützung, z.B. Kurzarbeit
Die Kontaktdaten (nicht nur) der Beiden finden sie HIER.
Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Olaf Rosenbaum