Zur Unterstützung von Unternehmen in Schleswig-Holstein, die besonders von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind, hat das Land den „IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie“ eingerichtet.
Unterstützt werden in erster Linie hauptberufliche Unternehmer mit Sitz in Schleswig-Holstein, die im Förderzeitraum vom 01. November 2022 bis zum 31. Oktober 2023 durch die gestiegenen Energiekosten in einen Liquiditätsengpass geraten sind oder nachvollziehbar geraten werden.
Als weitere Voraussetzungen müssen die Energiekosten einen Anteil von mindestens 3 % des Vorjahresumsatzes ausmachen und die Energiekosten müssen sich im Vergleich zum Vorjahr (voraussichtlich) verdoppeln.
Für Unternehmen, die erst kürzlich gegründet wurden und für die kein vollständiges Geschäftsjahr vorliegt, werden die letzten 12 Monate als Referenzzeitraum herangezogen.
Unternehmen, die nach dem 01.07.2022 gegründet wurden oder die im Nebenerwerb betrieben werden, sind nicht begünstigt. Ebenso können Unternehmen, die zum 31.12.2021 die Kriterien für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ erfüllen, keinen Antrag stellen.
Die Förderung besteht aus einem Darlehen in Höhe von 15.000 € bis 750.000 €, die über eine Laufzeit 5 Jahren (inkl. 2 tilgungsfreier Jahre) mit optionaler Anschlussfinanzierung von 7 Jahren vergeben werden. Zurzeit beträgt der Zinssatz 3,69 %. Die Antragsstellung erfolgt über die Hausbank.
Der Mittelstandssicherungsfonds Energie ist mit 200 Millionen Euro ausgestattet. Sobald diese Mittel ausgeschöpft sind, werden nach dem jetzigen Stand keine weiteren Darlehen vergeben.
Die Darlehen können ab sofort bis Oktober 2023 beantragt werden.
Wenn Sie sich für dieses Programm interessieren, kontaktieren Sie uns gerne! Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und helfen Ihnen bei der Antragsstellung.