genaue Höhe ist gestaffelt nach dem Umsatzrückgang, max. 90% der Fixkosten
– bei 30 % bis 50 % werden bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten erstattet
– bei 50 % bis 70 % werden bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten erstattet
– ab 70 % werden bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten gezahlt
zunächst werden Abschlagszahlungen von bis zu 100 T € ausgezahlt
Die erstattungsfähigen Fixkosten sind in einem Musterkatalog aufgelistet. Gegenüber der Überbrückungshilfe II ist die Liste deutlich erweitert worden.
Neben festen Ausgaben, Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen sowie Zinsaufwendungen werden auch Marketing- und Werbekosten sowie Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis 50% gefördert.
Bauliche Hygienemaßnahmen (pro Monat) sowie Investitionen in Digitalisierung (einmalig) werden mit bis zu 20 T. € angerechnet. Diese können auch außerhalb des Förderzeitraums im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 anfallen.
Für besonders von der Krise betroffene Branchen wie der Einzelhandel gibt es Sonderregelungen bei den erstattungsfähigen Kosten.
Abschlagszahlungen sollen ab dem 15.2 bis zur Antragsbearbeitung im März ausgezahlt werden, bis zu 50% der beantragten Fördersumme, max. 100 T. € pro Monat.
Bis zum Start der regulären Zahlungen können Unternehmen so bis 400 T. € als sofortige Hilfe und ingesamt 800 T. € an Abschlagszahlungen erhalten.
Ab einem beantragten Zuschuss von über 2 Mio. € müssen Verluste nachgewiesen werden. Details zur Verlustrechnung gibt es hier: FAQ des Bundesfinanzministeriums
Neustarthilfe für Soloselbständige
Kriterien
Soloselbständig
Umsatzeinbruch im Januar bis Juni 2021
bei mind. 60% Umsatzrückgang in 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz gibt es die volle Neustarthilfe. Sollte der Umsatz weniger als 60% zurückgegangen sein, muss die Neustarthilfe anteilig zurückgezahlt werden.
Hilfe
Einmalige Betriebskostenpauschale i.h.v. 50% eines Referenzumsatzes, max. 7.500 Euro
Referenzumsatz = 6 x durchschnittlicher monatlicher Umsatz in 2019.
Auszahlung erfolgt als Vorauszahlung und muss bei geringerem Umsatzrückgang in 2021 anteilig zurückgezahlt werden!
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